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Gehaltserhöhung bei gleichzeitiger Senkung der Lohnnebenkosten

Gehaltserhöhung bei gleichzeitiger Senkung der Lohnnebenkosten

In den aktuellen Nachrichten wird wiedermal vom Streik in der Metall- und Elektrobranche berichtet.


Durch Zahlung einer Sachbezugspauschale ist es jedem Unternehmer möglich, die Gehälter der Arbeitnehmer monatlich mindestens um ? 44 netto zu erhöhen und dabei sogar noch Lohnnebenkosten zu sparen.

Hierbei handelt es sich um eine tatsächliche Nettolohnerhöhung und nicht um irgendeine Art der Umwandlung z.B. in Form von Versicherungsverträgen für Altersversorgung.

Von dieser Art der Sachbezugsgewährung profitiert auch der Arbeitgeber in zweifacher Hinsicht.

a. Er kann einen Streik vermeiden und somit wirtschaftlichen Schaden von seinem Betrieb abwenden.
b. Trotz Erhöhung der Gehälter ergibt sich für den Arbeitgeber bei den Lohnnebenkosten
eine zusätzliche Ersparnis von über ? 100 pro Mitarbeiter und Jahr.

Die von uns spezielle angebotene Art der Sachbezugspauschale ist für den Arbeitgeber mit einem einmaligen relativ geringen Aufwand (keine monatlichen Einbuchung von Belegen) und ohne jedes Risiko umzusetzen.

Allerdings ist die Gewährung einer Sachbezugspauschale gemäß § 8,Abs. 2, Satz 11 EStG. sowohl bei den Arbeitgebern als auch bei den Betriebsräten weitgehend unbekannt, ansonsten würde Arbeitgeber dieser Option viel öfter nutzen.


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